Informationen für Datenanbieter

Auf dieser Seite erfahren Sie, ob die delegierten Europäischen Verordnungen für Ihre Organisation gelten und erhalten Erläuterungen dazu, wie Sie Ihre Datensätze und Dienste im belgischen NAP ITS registrieren können. „Registrieren“ bedeutet hier, die erforderlichen Informationen (Metadaten) zu Ihren Datensätzen oder Diensten bereitzustellen und einen Link anzugeben, über den Nutzer auf die Daten oder den Dienst zugreifen können.  dass sie zugänglich gemacht werden, durch die Möglichkeit, Daten in maschinenlesbarer Form über den NAP ITS anzufordern und zu erhalten. Sie müssen die Datensätze nicht direkt auf dieser Website hochladen oder speichern.

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Haben Sie weitere Fragen, die auf dieser Seite nicht beantwortet wurden? Zögern Sie nicht, den NAP-Helpdesk zu kontaktieren contact@transportdata.be oder in den FAQ nachzuschlagen.

  

Wenn Ihre Organisation mobilitätsbezogene Daten für Belgien erstellt oder verwaltet, sind Sie höchstwahrscheinlich verpflichtet, Datensätze und Dienste auf dem NAP ITS zu registrieren. Inhalte auf dem NAP ITS können in vier NAP-Typen eingeteilt werden, wobei jeder auf einer delegierten Europäischen Verordnung beruht:

  • Multimodale Reiseinformationsdienste (MMTISEU 2017/1926 und ihre Änderung (EU) 2024/490)

  • Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste (RTTI, EU 2022/670)
  • Sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen (SRTIEU 886/2013)
  • Informationsdienste für sichere Lkw-Parkplätze (SSTPEU 885/2013)

Zusätzlich sollten die in der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure, AFIR; EU 2023/1804) beschriebenen Datenkategorien im NAP ITS erfasst werden.

Jede dieser delegierten Verordnungen definiert separat die Akteure, die Datensätze und Dienste auf dem NAP ITS registrieren müssen:

  • Für MMTIS:
    • Verkehrsbehörde: eine Behörde, die innerhalb ihrer territorialen Zuständigkeit für das Verkehrsmanagement oder die Planung, Steuerung und Verwaltung eines bestimmten Verkehrsnetzes und/oder Verkehrsdienstes verantwortlich ist.
    • Verkehrsbetreiber:  eine öffentliche oder private Einrichtung, die für die Aufrechterhaltung und Verwaltung von Verkehrsdiensten zuständig ist.
    • Anbieter von nachfrageorientierten Verkehrsangeboten: ein öffentlicher oder privater Anbieter von nachfrageorientierten Verkehrsangeboten für Endnutzer.
    • Infrastrukturbetreiber: öffentliche oder private Stellen oder Unternehmen, die insbesondere für die Einrichtung und die Unterhaltung der Infrastruktur oder von Teilen davon zuständig sind.

 

  • Für RTTI:
    • Straßenverkehrsbehörde: eine Behörde, die für die Planung, Überwachung und den Betrieb von Straßen zuständig ist, die in ihre territoriale Zuständigkeit fallen.
    • Straßenbetreiber: eine öffentliche oder private Einrichtung, die für die Instandhaltung und Verwaltung von Straßen und die Steuerung von Verkehrsströmen zuständig ist.
    • Diensteanbieter: ein öffentlicher oder privater Anbieter von Echtzeit-Verkehrsinformationsdiensten, der kein bloßer Übermittler von Daten an Datennutzer ist. 
    • Mautbetreiber: eine öffentliche oder private Einrichtung, die die Rolle eines Mautdiensteanbieters oder Mauterhebers übernimmt.
    • Akteure im Bereich Aufladen und Betanken
    • Inhaber im Fahrzeug erzeugte Daten: eine Einrichtung, die sich mit der Erfassung und/oder der Aggregierung im Fahrzeug erzeugte Daten befasst.

 

  • Für SRTI:
    • Öffentliche und/oder private Straßenbetreiber: eine juristische oder natürliche Person, die an der Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationsdienste beteiligt ist.
    • Diensteanbieter: eine juristische oder natürliche Person, die an der Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationsdienste beteiligt ist.
    • Rundfunkanbieter: im Bereich der Bereitstellung von Verkehrsinformationen tätige Rundfunkanbieter.

 

  • Für SSTP:
    • Öffentliche oder private Parkplatzbetreiber: öffentliche oder private Stellen oder Unternehmen, die insbesondere für die Einrichtung und die Unterhaltung sicherer Lkw-Parkplätze oder von Teilen davon züstandig sind.
    • Diensteanbieter: eine öffentliche oder private Stelle, die den Nutzern Informationsdienste über sichere Lkw-Parkplätze für Nutzer anbietet.

Der erste Schritt, um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu bestimmen, ist es, herauszufinden in welchen delegierten Verordnungen Ihre Organisation als Akteur definiert ist (sehe vorheriger Abschnitt). Beachten Sie, dass gesetzliche Verpflichtungen aus mehreren delegierten Verordnungen für Ihre Organisation Gültigkeit haben können.

Jede dieser delegierten Verordnungen definiert separat, welche Datensätze und Dienste die jeweiligen Akteure registrieren müssen. Die Zusammenfassung unten soll Ihnen die Bestimmung erleichtern. Eine vollständige Übersicht finden Sie in den offiziellen Veröffentlichungen der delegierten Verordnungen selbst.  Sollten nach dem Lesen dieser Übersicht weitere Fragen bezüglich Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, wenden Sie sich an den NAP-Helpdesk (contact@transportdata.be).

 

Verkehrsbehörden, Verkehrsbetreiber, nachfrageorientierte Verkehrsanbieter und Infrastrukturbetreiber (gemäß Definition) müssen Datensätze und Dienste für alle Verkehrsträger registrieren, etwa:

Typ

Beispiele

Nach Fahrplan

Luft, Schiene einschließlich Hochgeschwindigkeitszüge, konventionelle Züge, Stadtbahn, Fernbusse, Schifffahrt einschließlich Fähre, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Trolleybus …

Nach Bedarf

Pendelbus, Fährshuttle, Taxi, Car-Sharing, Car-Pooling, Autoverleihsysteme, Bike-Sharing, Fahrradverleihsysteme …

Individualverkehr

PKW, Motorrad, Fahrrad …

 

In der delegierten Verordnung wird unterschieden zwischen statischen und dynamischen Reise- und Verkehrsdaten. Derzeit ist die Erfassung der unter den Service-Levels 1-3 (siehe Tabelle unten) beschriebenen statischen Daten für das gesamte belgische Verkehrsnetz verpflichtend vorgeschrieben.  Für Nummer 1.1 Buchstabe d Ziffer ix, Nummer 1.2 Buchstabe a Ziffern i, iii, vii und Buchstabe c Ziffern i, ii sowie Nummer 1.3 Buchstabe a Ziffern ii und iii und Buchstabe c Ziffer iii ist die Frist der 1. Dezember 2.24.

 

Service-Level

Beispiele für erforderliche Datensätze

Service-Level 1

Adresse, Topografie, Fahrpläne, Einrichtungen, Zugänglichkeit, Fußwegenetz …

Service-Level 2

Park-and-Ride-Standorte, Bike-Sharing-Stationen, Tankstellen, Standort und Art von Fahrscheinverkaufsstellen, Standardtarife, Bord-WLAN …

Service-Level 3

Tarife für Fahrgastkategorien, Sondertarifprodukte, Kombi-Produkte einschließlich beispielsweise Parken, Zahlungsarten, Buchungsarten, Berechnung von Umweltfaktoren …

Service-Level 4

Historische Reise- und Verkehrsdaten zu Verspätungen, beobachtete Daten zu Verspätungen und Durchgangszeiten, beobachtete Daten zu Ausfällen, Informationen zu Parkgebühren

 

Ab dem 1. Dezember 2025 ist die Erfassung dynamischer Reise- und Verkehrsdaten auch für das Service-Level 1 des gesamten TEN-V-Netzes obligatorisch. Als Nächstes müssen die im Service-Level 2 beschriebenen Datenkategorien für das gesamte TEN-V-Netz bis zum 1. Dezember 2026 im NAP ITS erfasst werden. Schließlich müssen die dynamischen Reise- und Verkehrsdaten für das gesamte belgische Verkehrsnetz bis zum 1. Dezember 2028 erfasst werden. Eine vollständige Übersicht über alle Arten von dynamischen Daten für die jeweiligen Service-Levels finden Sie im Anhang der MMTIS.

Die verschiedenen Fristen sind in der nachstehenden Zeitleiste zusammengefasst. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nicht bis zu den jeweiligen Fristen warten müssen. Je früher Sie Ihre Datensätze und Dienste erfassen und je genauer die bereitgestellten Metadaten sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass Ihre Datensätze und Dienste von Dritten in Reise- und Verkehrsinformationsdienste integriert werden.

In der delegierten Verordnung ist festgelegt, welche Daten in welchem Format bereitzustellen sind (Artikel 4 und 5). Die Zusammenfassung unten soll die Bestimmung erleichtern. Bei Änderungen oder Fehlern sind die Daten zeitnah zu aktualisieren.

 

Datentyp

Format

Geodaten

  • Inspire (Artikel 7 der Richtlinie 2007/2/EC)

Statische und dynamische Reise- und Verkehrsdaten für den Straßenverkehr

  • Datex II mithilfe nationaler Mindestprofile

Statische Reise- und Verkehrsdaten – andere Verkehrsträger als Straßenverkehr

  • NeTEx CEN/TS 16614 und Folgeversionen mithilfe nationaler Mindestprofile;
  • technische Unterlagen gemäß der Verordnung (EU) No 454/2011 und Folgeversionen (spezifisch für transeuropäisches Eisenbahnsystem);
  • oder sonstige maschinenlesbare Formate, die mit diesen Normen und technischen Spezifikationen vollständig kompatibel und interoperabel sind.

Dynamische Reise- und Verkehrsdaten – andere Verkehrsträger als Straßenverkehr

  • SIRI CEN/TS 15531 und Folgeversionen mithilfe nationaler Mindestprofile;
  • technische Unterlagen gemäß der Verordnung (EU) No 454/2011 (spezifisch für transeuropäisches Eisenbahnsystem);
  • oder sonstige maschinenlesbare Formate, die mit diesen Normen oder technischen Unterlagen vollständig kompatibel und interoperabel sind.

 

Wenn Ihre Organisation einen Datensatz oder Dienst auf dem NAP ITS für die Kategorie MMTIS registriert, muss sie zusätzliche eine Konformitätserklärung einreichen. Weitere Informationen dazu.

 

Straßenverkehrsbehörden, Straßenbetreiber (wie hier definiert) müssen folgende Daten registrieren:

  • a) Statische Straßendaten: Für die in der folgenden Tabelle aufgeführten Typen ist die Registrierung von Daten vorgeschrieben. Die Daten sind (wenn möglich) in einem standardisierten Format bereitzustellen, ansonsten sind die Daten in einem anderen maschinenlesbaren Format bereitzustellen. 

Typ

Beispiele

Straßennetzanbindungen und physische Merkmale

Geometrie, Breite, Anzahl der Fahrstreifen, Steigung/Gefälle, Kreuzungen ...

Straßenklassen

 

Verkehrszeichen, die auf Verkehrsregeln und Gefahren hinweisen

Zufahrtsbedingungen für Tunnel, Zufahrtsbedingungen für Brücken, dauerhafte Zufahrtsbeschränkungen, sonstige Straßenverkehrsvorschriften ...

Geschwindigkeitsbeschränkungen

 

Verkehrspläne

 

Lieferverkehrsbestimmungen

 

Standort von Mautstationen

 

Ausweisung von Mautstraßen, geltende feste Straßennutzungsgebühren und verfügbare Zahlungsmöglichkeiten

 

Standort von Parkplätzen und Rastanlagen

 

Standort von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und ihre Nutzungsbedingungen

 

Standort von Tankstellen für komprimiertes Erdgas, Flüssigerdgas und Autogas

 

Standort von Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und Knotenpunkte

 

Standort von Lieferzonen

 

 

  • b) Dynamische Straßenstatusdaten: Für die in der folgenden Tabelle aufgeführten Typen ist die Registrierung von Daten vorgeschrieben. Die Daten sind in DATEX II oder einem anderen mit DATEX II vollständig kompatiblen und interoperablen Format bereitzustellen. 

Typen

Straßensperrungen, Fahrstreifensperrungen und Brückensperrungen

Überholverbote für schwere Nutzfahrzeuge

Baustellen

Unfälle und Störungen

dynamische Geschwindigkeitsbegrenzungen

Fahrtrichtung auf Fahrbahnen für beide Richtungen

schlechter Straßenzustand

befristete Verkehrsmanagementmaßnahmen

variable Straßennutzungsgebühren und verfügbare Zahlungsmöglichkeiten

Verfügbarkeit von Parkplätzen

Verfügbarkeit von Lieferzonen

Parkgebühren

Verfügbarkeit von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Wetterbedingungen mit Auswirkungen auf Straßenbelag und Sichtbarkeit

 

  • c) Verkehrsdaten: Für die in der folgenden Tabelle aufgeführten Typen ist die Registrierung von Daten vorgeschrieben. Die Daten sind in DATEX II oder einem mit DATEX II vollständig kompatiblen und interoperablen Format bereitzustellen. 

Typen

Verkehrsaufkommen

Geschwindigkeit

Lage und Länge von Verkehrsstaus

Reisezeiten

Wartezeiten an Grenzübergängen zu Nicht-EU-Staaten

 

Wenn Ihre Organisation einen Datensatz oder Dienst auf dem NAP ITS für die Kategorie RTTI registriert, muss sie zusätzlich eine Übereinstimmungserklärung einreichen. Diensteanbieter für Echtzeitdaten und Hersteller von digitalen Karten müssen ebenfalls eine Übereinstimmungserklärung einreichen, obwohl sie keine Datensätze oder Dienste registrieren müssen. Weitere Informationen dazu.

Beachten Sie: Ab dem 1. Januar 2025 müssen eine Reihe neuer Datenkategorien registriert werden, die im Anhang der neuen delegierten Verordnung für RTTI (EU 2022/670) beschrieben sind.

 

Öffentliche und private Straßenbetreiber und/oder Dienstleister richten Vorkehrungen zur Ermittlung von für die Straßenverkehrssicherheit relevanten Ereignissen oder Bedingungen ein oder nutzen solche Vorkehrungen für das TEN-T, das Transeuropäische Verkehrsnetz (mit Ausnahme der städtischen Knotenpunkte).

Die Registrierung der ermittelten für die Straßenverkehrssicherheit relevanten Ereignisse oder Bedingungen auf dem NAP ITS durch öffentliche und private Straßenbetreiber und/oder Dienstleister ist vorgeschrieben. Die Daten sind in DATEX II oder einem mit DATEX II vollständig kompatiblen und interoperablen Format bereitzustellen.

Es gelten besondere Zugangsbedingungen für den Austausch und die Wiederverwendung der auf dem NAP-ITS registrierten Daten. Hierzu gehört unter anderem, dass die Verbreitung diskriminierungsfrei erfolgt und innerhalb eines Zeitraums, der die rechtzeitige Bereitstellung ermöglicht. Siehe Artikel 7 der delegierten Verordnung für eine vollständige Übersicht.

SRTI-Daten beinhalten verschiedene Arten von für die Straßenverkehrssicherheit relevanten Ereignissen oder Bedingungen:

Typen

vorübergehend rutschige Fahrbahn

Tiere, Personen, Hindernisse, Gegenstände auf der Fahrbahn

ungesicherte Unfallstellen

Kurzzeitbaustellen

eingeschränkte Sicht

Falschfahrer

nicht ausgeschilderte Straßenblockierungen

außergewöhnliche Witterungsbedingungen

 

Die Informationen zu allen Datentypen müssen Folgendes umfassen:

  • Ort des Ereignisses oder der Bedingungen
  • Kategorie des Ereignisses oder der Bedingungen und, soweit angemessen, kurze Beschreibung
  • Ratschläge für das Fahrverhalten, soweit angemessen

Beachten Sie, dass die Informationen nach dem Ende des Ereignisses oder der Bedingungen eingestellt und bei Änderungen des Ereignisses oder der Bedingungen geändert werden.

Wenn Ihre Organisation einen Datensatz oder Dienst auf dem NAP ITS für die Kategorie SRTI registriert, muss sie zusätzlich eine Übereinstimmungserklärung einreichen. Rundfunkanbieter müssen ebenfalls eine Übereinstimmungserklärung einreichen, obwohl sie keine Datensätze oder Dienste registrieren müssen. Weitere Informationen dazu.

 

Öffentliche und private Parkplatzbetreiber und Dienstleister müssen Daten über sichere öffentliche und private Parkplätze für LKW und gewerbliche Fahrzeuge im TEN-T, das Transeuropäische Verkehrsnetz, erheben.

Die Registrierung der ermittelten Daten auf dem NAP ITS durch öffentliche und private Straßenbetreiber und/oder Dienstleister ist vorgeschrieben. Die Daten werden im Format DATEX II oder anderen international kompatiblen Formaten bereitgestellt, um die unionsweite Kompatibilität der Informationsdienste zu gewährleisten.

SSTP-Daten beinhalten:

1. Statische Parkplatzdaten wie (soweit vorhanden):

  • Identifizierungsdaten des Parkplatzes
  • Ortsangabe der Parkplatzeinfahrt
  • Kennung der Straße erster Ordnung Nr. 1/Richtung Kennung der Straße erster Ordnung Nr. 2/Richtung, wenn der Parkplatz über zwei verschiedene Straßen erreichbar ist
  • erforderlichenfalls Angabe der Ausfahrt/Entfernung von der Straße erster Ordnung
  • Gesamtzahl der freien Lkw-Stellplätze
  • Preis und Währung der Parkplätze

2. Informationen über Sicherheit und Ausrüstung des Parkplatzes

  • Sicherheits- und Serviceeinrichtungen des Parkplatzes, einschließlich einer nationalen Einstufung, soweit verwendet
  • Zahl der Stellplätze für Kühllastwagen
  • Informationen über Sonderausrüstungen oder -dienste für Speziallastwagen und Sonstiges

3. Dynamische Daten über freie Stellplätze:

einschließlich der Angabe, ob der Parkplatz belegt oder geschlossen ist oder wie viele Stellplätze verfügbar sind.

Die öffentlichen und privaten Betreiber und/oder Dienstanbieter aktualisieren ihre Informationen mindestens alle 15 Minuten.

 

Wenn Ihre Organisation einen Datensatz oder Dienst auf dem NAP ITS für die Kategorie SSTP registriert, muss sie eine zusätzliche Übereinstimmungserklärung einreichen. Weitere Informationen dazu.

Sie können einen Datensatz oder Dienst für Ihre Organisation auf dem NAP ITS registrieren, indem Sie die folgenden Schritte befolgen, die auch in unserem Anleitungsvideo anschaulich beschrieben sind.

  • Zunächst ein persönliches Konto erstellen, hierzu auf der Startseite auf die Schaltfläche Registrieren klicken. Die Anweisungen befolgen und anschließend zum Bestätigen des Kontos auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail in Ihrem Posteingang klicken. Möglicherweise wurde die E-Mail in Ihren Spam-Ordner verschoben.
     
  • Mit Ihrem Konto auf dem NAP ITS anmelden, um eine Organisation zu erstellen oder einer bestehenden Organisation beizutreten.
    • Zum Erstellen einer neuen Organisation auf die Schaltfläche Organisation hinzufügen auf https://www.transportdata.be/de/organization klicken. Die Anweisungen befolgen und die Metadaten für Ihre Organisation bereitstellen. Auf Organisation speichern klicken. Die Metadaten Ihrer Organisation und die Übereinstimmungserklärung können später in der Übersicht für Ihre Organisation geändert werden, hierzu auf die Schaltfläche Beiarbeiten klicken.
    • Um einer bestehenden Organisation beizutreten, gehen Sie auf die Seite Ihrer Organisation, indem Sie unter Organisationen navigieren und auf die Schaltfläche Request membership klicken. Der Administrator der Organisation erhält eine E-Mail und prüft Ihre Anfrage.
  • Wenn Sie Mitglied einer Organisation sind, melden Sie sich an und gehen Sie zu Datensätze, klicken Sie dann auf die Schaltfläche Datensatz hinzufügen, um einen neuen Datensatz oder Dienst zu registrieren.
  • Tragen Sie die Metadaten des Datensatzes oder Dienstes einschließlich der Lizenzinformationen ein. Hierzu stellen wir ein praktisches Formular zur Verfügung, das dem koordinierten europäischen Profil entspricht (i. e. koordinierter Metadatenkatalog).  Stellen Sie abschließend die Sichtbarkeit Ihres Datensatzes auf „Öffentlich“, damit die Metadaten auf dem NAP ITS öffentlich sichtbar sind.
  • Beachten Sie, dass es nicht vorgeschrieben ist, Ihre Daten wie Open-Source-Daten öffentlich zu machen. Wenn Sie dies nicht tun, müssen die Nutzer Sie kontaktieren, bevor sie Ihre Daten nutzen können. Geben Sie in den Metadaten vollständige Kontaktdaten für Ihren Datensatz an.
  • Anschließend auf Als nächstes: Daten hinzufügen klicken, um eine oder mehrere Ressourcen zu Ihrem Datensatz oder Dienst hinzuzufügen. Eine Ressource ist meistens eine URL, die zu einem externen Standort führt (zum Beispiel die Website Ihrer Organisation), wo der Datensatz oder Dienst gehostet werden. Kleinere Unternehmen, die Datensätze nicht selbst hosten können, haben die Möglichkeit, diese Datensätze direkt auf den NAP ITS zu laden.
  • Die Konformitätserklärung Ihrer Organisation einreichen. Wenn Sie bereits eine Übereinstimmungserklärung eingereicht haben, aktualisieren Sie sie gegebenenfalls.
  • Die oben angegebenen Anweisungen für jeden Datensatz oder Dienst wiederholen.

Ja, für die Delegierten Verordnungen RTTI und MMTIS können Sie eine dritte Partei ermächtigen, Ihre Datensätze und Dienste auf Transportdata.be zu registrieren. Diese Partei wird als Bevollmächtigter betrachtet und muss das „normale“ Verfahren zur Registrierung eines Organisationskontos und von Datensätzen im NAP befolgen. Das bedeutet auch, dass der Bevollmächtigte für die Einreichung der Konformitätserklärung verantwortlich ist.

Außerdem muss der Bevollmächtigte die ausgefüllte Vertretungsvereinbarung (im PDF-Format) auf sein Organisationskonto hochladen. Auf diese Weise weißen wir offiziell, dass die Daten Ihrer Organisation über den Bevollmächtigten registriert werden, und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten beider Parteien sind klar definiert. Eine Vorlage für die Vollmachtsvereinbarung können Sie hier herunterladen.

Achtung: Wenn Ihre Organisation Daten besitzt, die auf dem NAP registriert werden müssen, die aber nicht in der Vereinbarung mit dem Bevollmächtigten enthalten sind, muss Ihre Organisation diese Daten immer noch separat auf dem NAP registrieren.

 

Das Registrierungsverfahren ist in unserem Anleitungsvideo anschaulich beschrieben.

Wenn Sie beim Eintragen der Metadaten Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich an unseren Helpdesk contact@transportdata.be.